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Konten sollten nach- bzw. neuberechnet werden

Frau S. habe von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH aus den Medien erfahren, wo es um Unstimmigkeiten bei der Verrechnung und Darstellung des "effektiven Jahreszinssatzes" gegangen sei. Dort wäre ihren Angaben nach auch angemerkt worden, dass Konten mit einem Abschluss nach dem 10.06.2010 betroffen seien, wenn diese auch eine Kreditrestschuldversicherung enthalten würden. Frau S. wollte daher die Bank ersuchen, ihre Konten zu prüfen, ob diese in die Relevanz dieses OGH-Urteils fallen würden und dann gegebenenfalls eine Nach-/Neuberechnung dieser durchzuführen sowie ein eventuelles Guthaben auf ihr Konto anzuweisen. Da sie jedoch eigenständig keine Einigung mit der Bank finden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes überprüfte die Santander Consumer Bank GmbH die Angelegenheit und führte eine Nach- bzw. Neuberechnung durch, wobei das daraus resultierende Guthaben an Frau S. retourniert wurde.