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Nicht nachvollziehbare Kontoführungsgebühren

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Nach den Angaben des Konsumenten wurde diesem bei Kontoerföffnung bei der Bank 99 AG sowohl am Bankschalter direkt als auch durch diverse Werbung eine einjährige Gebührenbefreiung (Kontoführungsgebühren) sowie ein Bonus in Höhe von € 99,- zugesichert. Entgegen dieser Zusagen kam es zu kontinuierlichen Abbuchungen von Kontoführungsgebühren, woraufhin der Kunde die vollständige Rückerstattung der einbehaltenen Beträge forderte. Da der Forderung des Konsumenten nicht  entsprochen wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich .

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliege des Konsumenten dem Unternehmen ausführlich dar:  In der abschließenden Klärung am 16.04.2026 räumte das Institut ein, dass die fehlerhafte Abrechnung auf eine unzureichende Beratung am Schalter zurückzuführen sei. Trotz des eingestanden Beratungsfehlers hielt die Bank an der Rechtmäßigkeit der bereits verrechneten Gebühren fest und lehnte eine Rückerstattung ab. Als Kompensation und Geste des Entgegensetzens wurde dem Kunden ein Gutschein im Wert von € 50,- gewährt. Der Konsumente hat diesen Lösungsvorschlag akzeptiert.