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Gutschrift für nicht erhaltene Waren

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Die Konsumentin bestellte am 04.03.2023 auf einer Website Waren für rund € 47,73. Nach dem Kauf erhielt sie ein Bestätigungsmail sowie die Abrechnung über das Pay Life Service Center der BAWAG PSK, wobei ihr zusätzlich aber  noch ein Manipulationsentgelt von  € 0,71 in Rechnung gestellt wurde. Leider erhielt die Konsumentin in der Folge jedoch die bestellten Waren nicht. Die Konsumentin versuchte über die Website, auf der sie die Waren bestellt hatte zu urgieren, nach der Bestätigung des Kaufes war jedoch die Homepage des Unternehmens nach Angaben der Konsumentin nicht mehr auffindbar. Alle Maßnahmen, die Waren zu erhalten oder das Geld retour erstattet zu bekommen, verliefen für die Konsumentin ohne Erfolg. Da die Konsumentin sich nicht damit abfinden wollte, gezahlt aber die Waren nicht erhalten zu haben, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderten den Sachverhalt und das Anliegen dem Beschwerdemanagement des Paylife Services Center der BAWAG. Dieses sagte  der Konsumentin erstens umgehend eine Gutschrift des reklamierten Betrages auf der nächsten Monatsrechnung sowie zweitens weitere Abklärung mit der Vertragsbank des Unternehmens zu, bei dem die Konsumentin die Waren eingekauft hatte. Die Konsumentin bedankte sich sehr für die erfolgreiche Intervention durch den Konsumentenschutz Verband.