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Sparplan nicht nach Vorgaben

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Herr M. beauftragte 2016 die UniCredit Bank Austria AG einen Sparplan für ihn zu erstellen, dies jedoch nach konkreten Vorgaben des Konsumenten: Es sollte etwa die Inflation zumindest teilweise abgedeckt werden, weiters sollte im Fall der Notwendigkeit eine zeitnahe Verfügbarkeit der Anlage gegeben sein. Die in der Folge seitens der UniCredit Bank Austria AG ausgehändigten Dokumente und Verträge verstand Herr M. nur sehr bedingt, da diese seiner Meinung nach in einer, einem Laien nicht verständlichen Fachsprache abgefasst worden waren. Bereits nach kurzer Zeit musste der Konsument feststellen, dass nahezu die Hälfte seines Bezuges für diverse Versicherungs- und Anlageprodukte abgezogen wurde. Die Kündigung/Rückkauf von Teilen dieses Portfolios wäre für Herrn M. jedoch mit unvereinbar hohen Verlusten verbunden gewesen. Da die ursprünglichen Vorgaben von Herrn M. nicht umgesetzt wurden und er sich bei der Erstellung des Sparplanes falsch bzw. mangelhaft beraten fühlte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Trotz Vermittlungsversuche des Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte kein für Herrn M. zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Allfällige Beratungsmängel wies die UniCredit Bank Austria AG zurück, jegliche Rückerstattung wurde insbesondere aufgrund der bereits 5-jährigen Laufzeit der Produkte abgelehnt.