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Nach-/Neuberechnung bei Kreditkonten

Herr N. habe von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH aus den Medien erfahren, in welchem es um Unstimmigkeiten bei der Verrechnung und Darstellung des "effektiven Jahreszinssatzes" gegangen sei. Dort sei seinen Angaben nach auch beschrieben, dass Kredite, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden wären und eine Kreditrestschuldversicherung beinhalten würden, davon betroffen seien. Der Konsument habe daher eine Prüfung der Bank gewünscht, ob seine Konten unter die Relevanz dieses OGH-Urteils fallen würden, und wenn dies der Fall sein sollte, habe seiner Meinung nach eine Nach-/Neuberechnung dieser Konten und eine entsprechende Überweisung des Guthabens erfolgen sollen. Außerdem wollte Herr N. seinen Angaben nach sämtliche noch aktiven freiwilligen Kreditrestschuldversicherungen, die er bei der Santander Consumer Bank GmbH abgeschlossen habe, per sofort kündigen, wobei die Rückkaufwerte auf sein Konto ausgezahlt werden sollten. Herr N. wandte sich für die Vermittlung mit der Bank hierzu an den Konsumentenschutz. Mithilfe des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Die Bank führte eine Nach-/Neuberechnung durch, wobei sich eine deutliche Senkung der Sollzinsen und der monatlichen Ratenbelastung ergab, und Herr N. musste die Kreditrestschuldversicherung schriftlich kündigen.