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Kommanditbeteiligung wird seit 3 Jahren nicht ausbezahlt

Im Jahr 2003 hatte Herr V. für seinen Sohn und sich selbst einen Treuhandvertrag bei der "schilling" Treuhand GmbH abgeschlossen. Im März 2016 hatte Herr V. diesen Vertrag fristgerecht gekündigt und es wurde ihm mitgeteilt, dass die Auszahlung bis Ende März 2017 veranlasst werde. Bis 2019 kam es zu keiner Auszahlung. Eigene Versuche einer Lösungsfindung scheiterten und Herr V. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und ersuchte um Unterstützung. Bei der dieser Gelegenheit wollte er auch gleich den Treuhandvertrag, den er für seinen Sohn abgeschlossen hatte, kündigen. In einer ersten Stellungnahme teilte der Geschäftsführer der "schilling" Treuhand GmbH mit, dass man die Einzahlungen und Kündigung bestätigen könne, nicht aber die Auszahlung. Begründet wurde dies mit einer Verzögerung bei der Erstellung des Rechenschaftsberichtes und somit auch beim Erstellen des anteiligen Verkehrswertes. Eine Auszahlung darf aufgrund von Verzögerungen vorläufig noch nicht vorgenommen werden. Die Informationen über die möglicherweise verzögerten Auszahlungen seien dem Konsumenten in den Risikohinweisen auch mitgeteilt worden. So sehr man die Verzögerung bedauere, sei man doch nur Treuhänder und daher nicht in der Lage etwas heraus zu geben, was man selbst noch nicht bekommen habe. Da es sich bei der Verzögerung der Auszahlung um eine reine Liquiditätsthematik handle, die Gesellschaft laut Rechenschaftsbericht jedoch über ausreichend Vermögenswerte verfüge, sei es nur eine Frage der Zeit bis es zu einer Auszahlung kommen werde. Auch könne Herr V. die Ansprüche gegen einen angemessenen Abtretungspreis auf eine andere natürliche oder juristische Personen übertragen. Dieses Angebot stehe nach wie vor und könne Herr V, dieses mit entsprechender Vorlaufzeit auch gerne in Anspruch nehmen. Herr V. reagierte in einer weiteren Stellungnahme, dass er als Konsumenten nach drei Jahren ja wohl berechtigte Zweifel am Verbleib seines Geldes äußern dürfe. Er könne sich gut vorstellen nicht der einzige betroffene Anleger in dieser Causa zu sein. Auf diese Stellungnahme reagierte die "schilling" Treuhand GmbH bis Redaktionsschluss nicht mehr.