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Unklarheiten bei Bankkonten

Herr U. habe eine Zeit lang öfters versucht, sowohl telefonisch als auch bei persönlichen Vorsprachen in der Filiale der Santander Consumer Bank GmbH abzuklären, warum die Bank ihn mit Anrufen bezüglich angeblich bestehender Rückstände bei der Versicherung überhäufe. Diese Rückstände seien für ihn nicht nachvollziehbar gewesen, da er die Wochen zuvor zusätzliche Zahlungen geleistet habe. Zusätzlich wollte er die zugehörige Kreditrestschuldversicherung kündigen und, da er über Freunde von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH erfahren habe, worin es um die Verrechnung und Darstellung des effektiven Jahreszinssatzes gehe, wollte er außerdem das Unternehmen um Prüfung seiner Konten ersuchen, ob diese in die Relevanz jenes OGH-Urteils fallen würden, sodass die Bank gegebenenfalls eine Nach- bzw. Neuberechnung seiner Konten durchführe und die eventuell daraus resultierende Gutschrift sowie die Gutschrift aus der abgerechneten Kreditrestschuldversicherung auf seinen aktuellen Kredit überweise. Herr U. wandte sich daher an den Konsumentenschutz, um ihn in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Nach dem der Konsumentenschutz der Santander Consumer Bank GmbH das Anliegen des Konsumenten vermittelt hatte, ließ die Bank den Sachverhalt überprüfen und führte eine Nach- bzw. Neuberechnung seiner Konten durch, wobei Herr U. seine Kontodaten zwecks Überweisung bekannt geben und die Kündigung der Kreditrestschuldversicherung schriftlich beantragen musste.