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Anpassung bzw. Korrektur aufgrund von OGH-Urteil

Aus den Medien habe Herr W. von einem OGH-Urteil gegen das Unternehmen Santander Consumer Bank GmbH erfahren, worin über Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" die Rede gewesen sei. Der Konsument wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz und ersuchte die Bank über diesen, eine Nach- bzw. Neuberechnung seiner Konten, falls diese unter die Relevanz dieses Urteils fallen würden, durchzuführen, wobei etwaige Gutschriften ihm mittels einer Zuschrift mitgeteilt und deren Summe dem bestehenden Kredit
gutgeschrieben werden sollte. Der Konsumentenschutz vermittelte der Santander Consumer Bank GmbH das Anliegen von Herrn W., wobei die Bank den Sachverhalt prüfte. Die Angelegenheit konnte anschließend durch eine erfolgte Vertragsanpassung bzw. -korrektur seitens der Bank positiv abgeschlossen werden.