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Konto gesperrt für Überziehungen auf Grund der Kündigung

Herr B. sei seit 10 Jahren Stammkunde bei der Raiffeisenbank Oberwart, wo er ein Konto eröffnet hat. Laut Angaben des Konsumenten habe er Geld gebraucht, weshalb er einen Rahmen in Höhe von über € 2.000,- beantragt hat, den er um weitere Monate überzogen hat. Der Konsument ließ weiter mitteilen, dass kurz vor seiner Kündigung, den Rahmen bei der Raiffeisenbank Oberwart gelöscht wurde, ohne er darüber informiert zu werden. Herr B. behauptet, seinem Arbeitgeber war diesen Rahmen bekannt und auf Grund der Kündigung, wurde veranlasst, das Konto zu sperren. Der Konsument fühlt sich sehr enttäuscht und beleidigt, dass sein Recht auf Datenschutz verletzt wurde und fordert eine umfassende Aufklärung der Vorgänge, daher wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Raiffeisenbezirksbank Oberwart eGen hat zugegeben, dass auf dem Gehaltskonto von Herrn B. einen Rahmen von ca. € 2.000,- gewährt wurde, den auf Wunsch des Konsumenten, nach seinen Ablauf, um einen weiteren Betrag in Höhe von € 2.000,- überzogen wurde. Das Unternehmen ließ weiter mitteilen, dass auf Anforderung des Arbeitgebers des Konsumenten, das Konto für Überziehungen zu sperren, da der Konsument die Firma verlassen wird und daher dieser nicht mehr zeichnungsberechtigt sei, wurde durch den Bankstellenleiter veranlasst, den bestehenden Rahmen zu löschen und das Konto zu sperren. Der Raiffeisenbezirksbank Oberwart eGen seien die Gründe für den Ausscheiden des Konsumenten aus der Firma nicht bekannt und bestätigen, dass keine Informationen über Kontoumsätze ihres Kunden an Dritten enthüllt wurden. Des Weiteren zeigte sich das Unternehmen bereit, diese Missverständnisse mit dem Konsumenten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Herr B. fühlt sich sehr enttäuscht von der ganzen Situation und erhebt Ansprüche auf Entschädigung.