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Internetsuche nach Banken und Kreditinstituten

Mitte Februar 2017 wurde gegenüber Frau O. seitens eines Inkassobüros im Namen der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie sich für eine Finanzierung im Internet interessiert und ist auf die Homepage des Unternehmens Lyon Finanz GmbH gekommen. Nachdem sie online eine Bestätigung und Bewilligung ihres Kredites bekam, stand darin geschrieben, dass die Konsumentin den Vertrag postalisch erhalten wird und sie ihn unterschrieben zurücksenden sollte. Dies hat Frau O. laut eigenen Angaben auch getan. Da ihr die Vorgehensweise doch etwas seltsam vorkam, hat sie im Internet recherchiert und entschied sich den Vertrag zu widerrufen. Trotz dessen wurde gegenüber Frau O. die o. g. Forderung geltend gemacht. Da die Konsumentin auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau O. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass sie keine weiteren Mahnungen erhalten wird bzw. die Akte geschlossen wurde.