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Unterbliebene Rückzahlung trotz Stornierung

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Frau R. buchte im Februar 2020 über die trivago Express Booking Platform eine Unterkunft bei der Flixhotels GmbH in Jesolo für den Zeitraum von 03.08.2020 bis 09.08.2020 für rund € 870.-. Ausdrücklich eingeräumt wurde in der Buchungsbestätigung eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis 13.07.2020. Im April 2020 war die Konsumentin tatsächlich gezwungen, diese Stornierungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch Frau R. wurde die Rückzahlung immer weiter hinausgezögert (Pandemie, Kurzarbeit etc.) und letztlich überhaupt nicht durchgeführt. Da die Flixhotels GmbH nicht mehr auf E-Mails oder Anrufe der Konsumentin reagierte, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten sowohl mit der travigo Express Booking Platform als auch mit der Flixhotels GmbH Kontakt aufzunehmen. Die travigo Booking Platform verwies dabei lediglich auf Flixhotels bzw. andere Regressmöglichkeiten. Bis Redaktionsschluss ist es dem  Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung nicht gelungen, eine Rückmeldung seitens der Flixhotels GmbH zu erhalten.