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Toilettenspülung verdirbt die Urlaubsfreude

Frau S. hat für zwei Personen eine Reise auf dem Schiff MS Douro Spirit, Oberdeck Kabine Deluxe, bei KLUG Touristik GmbH zum Gesamtpreis von ca. € 2.600,- gebucht, wobei die Reise aufgrund von Reisemängeln nicht ihren Ansprüchen entsprochen hat. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bereits vor Ort die verschiedenen Reisemängel (durchgehend defekte Toilettenspülung in der Kabine, unzureichendes Service) bekannt gegeben, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung bzw. dauerhafte Lösung erreicht zu haben. Es wurde ihr zwar eine andere Kabine angeboten, diese befand sich jedoch auf dem Mitteldeck und wurde seitens der Konsumentin aufgrund des mit einer Übersiedlung verbundenen Aufwandes, des gesundheitlichen Zustandes ihrer Freundin und eines erheblichen Qualitätsverlustes im Vergleich zum Oberdeck abgelehnt. Da sie ihren Angaben nach höhere Erwartungen hatte und eine Preisreduktion für die entstandenen Unannehmlichkeiten (belastende, stressige und unzumutbare Situationen wegen der zeitweise ausfallenden Toilettenspülung) haben wollte, wandte sie sich damit Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen KLUG Touristik GmbH teilte mit, dass man die Toilettenspülung mehrmals überprüft hat, jedoch keine Fehlfunktion feststellen konnte. Die beanstande Fehlfunktion begründete man damit, dass die Konsumentinnen womöglich die Spülung nicht ordnungsgemäß bedient hätten. Laut Angaben der Konsumentin gibt sie sich mit den Argumenten des Unternehmens nicht zufrieden und verlangte weiterhin ein zufriedenstellendes Entgegenkommen, jedoch ohne Erfolg.