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Kunde muss Abfluggate selbst eruieren

Im August 2017 wollte Herr Dr. S. gemeinsam mit Frau und Kind einen Anschlussflug in Dubai wahrnehmen. Da das Abfluggate geändert wurde und damit nicht mehr mit den Angaben auf den Buchungsunterlagen der Fluglinie Emirates Airline überstimmte, kam es zu einem Versäumen des Anschlussfluges und einer nicht geplanten Hotelübernachtung. Durch die Änderung des Abbfluggates und die mangelnde Hilfsbereitschaft des dortigen Bodenpersonals versäumte Herr Dr. S. den Anschlussflug. Nur durch eine Zahlung von rund € 1.250,- und dem unerklärlichen Verlust von 15.000 Meilen seines Fluggastkontos konnte die Familie S. die Weiterreise antreten. Alle Versuche die Angelegenheit mit Emirates zu klären scheiterten und so kam Herr Dr. zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn Dr. S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In ihrer Stellungnahme teilte Emirates Airline mit, dass es in der Verantwortung des Fluggastes liege sich über das Abbfluggate zu informieren. Gatewechsel können aus flugoperativen Gründen jederzeit durchgeführt werden und werden diese auch über Anzeigetafeln bekannt gegeben. Es obliege allein der Verantwortung und dem eigenen Interesse des Passagiers den Flug nicht durch Unpünktlichkeit zu verpassen und sich anhand der Monitore über das Abflugsgate zu informieren. Eine Kompensierung werde daher nicht angeboten.