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Urlaub mit großer Enttäuschung

Frau S. wollte mit ihrer betagten Mutter im Sommer 2017 einen Urlaub in Griechenland verbringen. Da ihre Mutter außerdem auch mit Bluthochdruck und eingeschränkter Mobilität zu kämpfen hat, wurde bei der Buchung über Neckermann Reisen/Thomas Cook angeführt, man benötige aus diesem Grund ohne Treppen zugängliche Zimmer in unmittelbarer Nähe voneinander. Bei der Ankunft im Hotel war die Enttäuschung allerdings groß, als die Konsumentinnen ihre Zimmer betraten. Sie mussten nicht nur feststellen, dass man auf die Bedürfnisse der Mutter von Frau S. keine Rücksicht genommen hatte, darüber hinaus gab es einige Mängel der Zimmer selbst. Nicht nur dass es dem Geruch nach ein Problem mit dem Abfluss in den winzigen Badezimmern gab, auch fanden sie Kakerlaken und rostige bzw. verschmutze Einrichtungen vor. Selbst ein Anruf beim Reiseveranstalter Neckermann in Wien blieb ohne Erfolg. Erst durch die Intervention einer Reiseleitung bekam Frau S. eine Rückmeldung der Hotelleitung. Nach eigenen Angaben wurde sie daraufhin von den Mitarbeitern an der Rezeption unter Druck gesetzt, ein Dokument zu unterschreiben, in dem sie auf einen Zimmerwechsel verzichtete, da der mitgereiste Schoßhund der Familie plötzlich nicht mehr beherbergt würde. Um ihrer Mutter noch größeren Stress zu ersparen, unterzeichnete Frau S. das Schriftstück. Nach ihrer Rückkehr setzte sich Frau S. mit dem Konsumentenschutz Verband Österreich in Verbindung, da sie von ihrem lang ersehnten Urlaub sehr enttäuscht war. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auf Nachfrage erklärte der Reiseveranstalter Neckermann/Thomas Cook, man bedaure es zwar, dass Frau S. und ihre Mutter ihren Urlaub nicht genießen konnten. Die Überprüfung des Falles hätte jedoch ergeben, dass es aufgrund der dichten Buchungslage nicht möglich gewesen wäre, auf die Sonderwünsche der Kundinnen in Bezug auf die Lage ihrer Zimmer einzugehen, weshalb man sie, nachdem man ihnen unterschiedliche Zimmer erfolglos angeboten habe, schlussendlich in einem Familienzimmer statt zwei Standardzimmer untergebracht worden waren. Auch hätte man ihnen seitens des Hotels zur Entschädigung einen Obstkorb und eine Flasche Wein, sowie einen Gutschein über eine Massage angeboten. Eine weitere Entschädigung sei daher nicht angebracht. Diese Darstellung wurde von Frau S. und ihrer Mutter jedoch abgelehnt.