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Überbuchung führt zur Reisestorno

Frau L. hat über ein Reisebüro bei der TUI Deutschland GmbH eine Reise nach Natternbach für Ende August 2016 inklusive Unterkunft im Ikuna Naturresort für drei Personen zum Gesamtpreis von ca. € 1.000,- gebucht und bezahlt, wobei die Konsumenten die entsprechenden Reiseunterlagen übermittelt bekommen haben. Anfang August haben die Konsumenten telefonisch die Nachricht erhalten, dass die Reise aufgrund einer Überbuchung nicht mehr in Anspruch genommen werde kann. Die Konsumenten haben zwar das bezahlte Geld zurückerstattet bekommen, haben jedoch den gewünschten Urlaub nicht genießen können. Laut Angaben von Frau L. wurde denen eine Ersatzreise angeboten, die jedoch nicht annähernd vergleichbar zu den ursprünglichen Urlaubswunsch gewesen war. Da die Familie L. eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben wollte, hat sich Frau L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der TUI Deutschland GmbH war die gebuchte Reise keine Pauschalreise, wobei den Konsumenten eine Alternative angeboten wurde, die leider, da es um keinen Tippi-Hotel die Rede war, abgelehnt wurde. Trotz dieser Umstände hat sich der Reiseveranstalter für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt und den Konsumenten aus reinen Kulanzüberlegung einen Reisegutschein in Höhe von € 200,- angeboten.