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Kofferverlust sorgt für entgangene Urlaubsfreude!

Frau E. hat über ein Reiseunternehmen bei der Condor Flugdienst GmbH einen Hin- (Wien->München->Havanna) und Rückflug (Havanna->Frankfurt->Wien) für den Sommer 2016 für zwei Personen gebucht. Laut Angaben der Konsumentin war sie mit den Leistungen der Fluggesellschaft nicht zufrieden, und zwar haben die Konsumentin und deren Tochter ihre zwei Koffer erst zwei Wochen nach Anfang der gewünschten Rundreise erhalten. Ihnen sind dadurch Unannehmlichkeiten und Extrakosten entstanden, da durch die Gepäcksverspätung Einkäufe (ca. € 800,-) getätigt mussten. Frau E. hat ihre Unzufriedenheit dem Reiseunternehmen bekannt gegeben und alle notwendigen Unterlagen für eine Überprüfung des Anliegens gesandt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Da sie einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. € 800,- für die entstandenen Unannehmlichkeiten und die entgangene Urlaubsfreude zurückerstattet haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Condor Flugdienst GmbH bis Redaktionsschluss keine zufriedenstellende Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat: Laut Angaben der Fluggesellschaft soll man sich bei Gepäckverspätungen sich in den ersten 5 Tagen an das Gepäckermittlungsbüro der Ankunftsstation wenden.