Flugverspätung, kein Problem!
Frau T. hat über ein Internetportal Flüge für drei Personen von München nach La Romana (21.11.2015) gebucht, wobei das Unternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG die ausführende Fluggesellschaft war. Laut Angaben der Konsumentin sollte der Hinflug am 21.11.2015 um 10:55 Uhr stattfinden, jedoch aufgrund eines technischen Gebrechens erst am nächsten Morgen stattgefunden hat. Frau T. hat sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine ihr zufriedenstellende Antwort seitens des Unternehmens erhalten zu haben. Daraufhin wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau T. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen hat zwar bis Redaktionsschluss keine Stellung zu den Angaben der Konsumentin bezogen, jedoch hat es sich direkt bei Frau T. gemeldet und ihr mitgeteilt, dass ihr einen Betrag in Höhe von ca. € 1.800,- zurückerstattet wird.