Keine Stornogebühren
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau M. seitens eines Inkassobüros im Namen der RSD Reise Service Deutschland GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 550,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie die Forderung überhaupt nicht nachvollziehen, da sie ca. eine Woche vor der geplanten Abreise erkrankt ist und somit die Reise nicht mehr in Anspruch nehmen konnte. Frau M. hat, laut eigenen Angaben nach, diese Informationen auch dem Unternehmen umgehend telefonisch mitgeteilt, Grund weshalb sie die ihr gegenüber geltend gemacht Forderung nicht nachvollziehen konnte. Hilfesuchend wandte sie sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit dem Unternehmen mitteilen, dass kulanterweise auf die Stornogebühren verzichtet wird und somit wurde die Forderung storniert.