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Zusätzliche Kosten für neuen Rückflug!

Herr W. habe im September 2014 einen Hin- und Rückflug von München nach Luxemburg und zurück über ein Webportal bei der Fluggesellschaft Luxair Airlines gebucht. Herr W. habe den Flug nach Luxemburg am Abreisetag nicht in Anspruch nehmen können und habe bei seinem Rückflug beim Check-in-Schalter seitens der Fluggesellschaft Luxair Airlines erfahren, dass angeblich der Rückflug aufgrund der seinerseits nicht erfolgten Abmeldung vom Hinflug storniert wurde. Darauffolgend musste Herr W. einen neuen Flug nach München buchen sowie dafür zusätzlich einen Betrag in Höhe von € 370,- bezahlen und das obwohl er den ursprünglichen Rückflug bereits bezahlt hatte. Der Konsument wandte sich an das Unternehmen Luxair Airlines um die Angelegenheit zu klären, jedoch ohne eine positive Rückmeldung von der Fluggesellschaft erhalten zu haben. Daher wandte sich Herr W. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Luxair Airlines war bereit dem Konsumenten entgegenzukommen bzw. den Wert der unbenutzten Coupons zurückzuerstatten.