Annullierung beim Rückflug - was soll man machen?
Herr Dr. Z. hat bei der Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug (16.07.20.15 - 19.07.2015) für drei Personen von Wien nach Krakau und zurück gebucht, wobei der gewünschte Rückflug aufgrund einer Annullierung den Ansprüchen der Konsumenten nicht entsprochen hat. Laut Angaben der Konsumenten wurde man erst ca. zwei Stunden vor Abflug, als man sich bereits am Flughafen eingefunden hat, von der Annullierung informiert. Der nächste angebotene Flug hat schließlich am nächsten Tag stattgefunden. Laut Angaben der Reiseteilnehmer wurden der Fluggesellschaft die Unzufriedenheiten bzw. die Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung seit Juli 2015 bekannt gegeben, wobei keine Rückmeldung seitens der Fluggesellschaft erfolgte. Zusätzlich hat die Flugverspätung für Unannehmlichkeiten gesorgt: Herr Dr. Z. hat am 20.07.2015 seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen und die 90-jährige Frau Z. hat sich Medikamente besorgen müssen, da sie sich für die Urlaubszeit eine genaue Dosis mitgenommen hatte. Hilfesuchend hat man sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine den Herrn Dr. Z. positive Lösung gefunden werden: die Austrian Airlines AG hat sich bei den Konsumenten gemeldet und denen einen Betrag in Höhe von € 750,- angeboten.