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Geht doch

Herr P. habe über das Reisebüro "Kuoni GmbH" bei dem Unternehmen "TUI Österreich GmbH" eine Reise für vier Personen nach Kefalonia zum Preis von fast € 4.000,- gebucht. Leider habe jedoch das gewünschte Familienzimmer, aufgrund von fehlenden Meeresblick, nicht den Ansprüchen der Reiseteilnehmer entsprochen. Da der Konsument nur einen Betrag in Höhe von ca. € 200,- als Entschädigung angeboten erhalten habe, und damit nicht einverstanden gewesen sei, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes wurde das Entschädigungsangebot seitens des Unternehmens verdoppelt. Herr P. hat damit leben können und somit das Angebot angenommen.