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Flugverspätung - Rückerstattung laut Fluggastverordnung wurde akzeptiert

Für dem Monat August 2014 habe Herr P. eine Reise für vier Personen nach Antalya zum Preis von € 5.800,- gebucht. Herr P. zufolge habe die gewünschte Reise, aufgrund einer Flugverspätung, nicht seinen Ansprüchen entsprochen. Der Konsument habe die Reisemängel (Verzögerung beim Rückflug) bei Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bekannt gegeben, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben: das angebotene Kulanzlösung - € 400,- Gutschein - sei von Herr P. aufgrund der Fluggastverordnung abgelehnt worden. Er ersuchte um eine erneute Überprüfung des Anliegens, jedoch erfolglos. Hilfesuchend habe sich Herr P. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung erreicht werden: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG war bereit Herrn P. einen Betrag in Höhe von € 400,- pro Person als Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz für die entstandenen Unannehmlichkeiten zurückerstatten.