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Abschlagszahlung

Frau R. habe von einem Rechtsanwalt im Namen des Unternehmens GIS Gebühren Info Service GmbH eine Forderung in Höhe von € 660,- erhalten. Die Konsumentin sei zahlungswillig gewesen, jedoch habe sich in einer schweren finanziellen Lage befunden, zumal sie sehr krank sei und in einem Frauenhaus wohne. Aus diesen Gründen und weil sie eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sich Frau R. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen in Anbetracht ihrer schwierigen Situation auf dem Kulanzweg, die Forderung gegen sie auszubuchen oder sich zumindest mit einer Abschlagszahlung in Höhe von € 150,- einverstanden zu erklären. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Das Unternehmen GIS Gebühren Info Service GmbH erklärte sich mit einer Abschlagszahlung in Höhe von € 150,- einverstanden.