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Datenmissbrauch?

Gegenüber Frau S. sei von einem Inkassobüro im Namen der T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.600,- geltend gemacht worden. Die Konsumentin sei zwar Kundin des Unternehmens gewesen, die auf der Rechnung angeführte Kundennummer sei ihr jedoch völlig unbekannt gewesen. Die persönlichen Daten von Frau S. seien ihrer Meinung nach durch Dritte missbraucht worden, weshalb sie sich an den Konsumentenschutz wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Frau S. ist dem Ersuchen des Inkassobüros um Übermittlung einer Anzeigebestätigung nachgekommen, wobei das Inkassobüro beziehungsweise T-Mobile Austria GmbH nach mehreren Monaten mitteilte, dass die Auftraggeberin eine polizeiliche Anzeigen gegen Unbekannt erstattet hat und die Forderung aufgrund des Betruges ausgebucht wurde.