Ein fehlerhaftes Display
Mitte Oktober 2014 hat Herr B. das Unternehmen Me Phoneservice GmbH mit der Reparatur bzw. Austausch des Displays seines Mobiltelefons zum Preis von ca. € 180,- beauftragt. Laut Angaben des Konsumenten hat er kurze Zeit nach der Reparatur festgestellt, dass sich das Display hebt und dadurch Staub und Flüssigkeiten leichter eindringen können. Infolgedessen wollte Herr B. dem Unternehmen das Gerät im Rahmen einer, seinen Angaben nach, vereinbarten sechsmonatigen Garantie zur Mangelbehebung übergeben. Daraufhin sei ihm seitens einem Mitarbeiter des Unternehmens mitgeteilt worden, dass es in diesem Fall nur eine einmonatige Garantie gibt, weshalb die Me Phoneservice GmbH nicht zu einer kostenlosen Mangelbehebung bereit war. Zugleich habe einer der Mitarbeitern des Unternehmens Herrn B. bestätigt, dass der gegenständliche Mangel bei ordnungsgemäßer Reparatur nicht auftreten sollte. Da Herr B. sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt fühlte und auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Me Phoneservice GmbH ließ in erster Linie mitteilen, dass die Behauptungen des Herrn B. nicht ganz der Wahrheit entsprechen bzw. hätte der Konsument, wenn die LCD-Leuchte nicht ordnungsgemäß oder fehlerhaft gewesen wäre, die Reparatur kurz danach reklamieren können, was er aber nicht getan hat. Was das Unternehmen nicht nachvollziehen konnte, war warum der Konsument erst nach ca. fünf Monaten reklamierte. Weiters ließ die Me Phoneservice GmbH mitteilen, dass sie garantieren könne, dass das Handy nach der Reparatur einwandfrei funktioniert hat und jetzt noch funktioniere. Laut Informationen des Unternehmens, wurde Herr B., als er im Geschäft war, darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich dabei um eine Abnutzung handelt und ihm empfohlen eine Hülle und eine Panzer-Folie zu kaufen, was aber seitens des Herr B. verneint wurde. Daraufhin hat Herr B. Stellung zu den Angaben des Unternehmens genommen und wollte unbedingt festhalten, dass er weder die Kompetenz der Mitarbeiter noch deren technisches Können in irgendeiner Art und Weise in Frage stellt. Herr B. ließ mitteilen, dass sich das Abheben des Displays erst mit der Zeit ergeben hat und er es somit erst gegen Ende der Garantiezeit bemerkt und beanstandet hat. Der Konsument war der Meinung, dass das Unternehmen sich aus seiner Verantwortung herauswindet, obwohl er der Firma überhaupt keine Schuld daran gab, dass das Display defekt war. Es soll sich dabei sehr wahrscheinlich, laut Angaben des Herrn B., um einen Fabrikationsfehler handeln. Er wollte jedoch das Display ausgetauscht haben. Dies mit dem Gedanken, dass es ja nicht sein kann, dass er nun warten muss, bis sich das Display öffnet um es dann selbst zu reparieren, wenn vielleicht schon Schmutz oder Feuchtigkeit eingedrungen sind. Dazu hat die Me Phoneservice GmbH mitgeteilt, dass es sich dabei nicht um einen Garantiefall handelt, sondern um eine Abnutzungserscheinung. Es würde sich dabei um keinen elektronischen bzw. mechanischen Defekt handeln, da alles einwandfrei funktioniere. Daraufhin hat sich der Konsument für die Antwort bedankt und ersuchte das Unternehmen um ein Entgegenkommen und gab ihm seine Kontaktdaten bekannt. Als sich das Unternehmen mit ihm telefonisch in Verbindung gesetzt hat, hätte Herr B.,so das Unternehmen, mitgeteilt, dass er keine Zeit und Lust hat in das Geschäft des Unternehmens zu kommen.