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Vertrag gekündigt, jedoch Beträge abgebucht

Herr S. erhielt von seinem Netzanbieter Hutchison Drei Austria GmbH, für eine ihm nicht bekannte Rufnummer, eine Forderung in Höhe von € 62,79, wobei er sich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt habe und seitens dieses, die Kündigung vorgeschlagen worden wäre. Bei der Kontrolle seiner Kontoauszüge habe Herr S. feststellen müssen, dass ihm jedoch die Beträge für die ihm nicht bekannte Rufnummer, abgebucht worden seien, weshalb er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn S. gefunden. Hutchison Drei Austria GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn dem Konsumenten die abgebuchten Beträge zurück zu erstatten."