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Kein Vertrag, jedoch Forderung erhalten?

Herr V. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat August 2014 eine Forderung in Höhe von € 245,- erhalten, obwohl er keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe. Herr V. habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, seinen Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Daher wandte sich Herr V. an den Konsumentenschutz um Hilfe. Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, noch wurde über das Zustandekommen eines Vertrages aufgeklärt, wobei B2B Technologies Chemnitz GmbH zu keiner Stellungnahme bereit war bzw. dem Konsumentenschutz sowie Herrn V. eine Antwort zu übermitteln.