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Gewährleistungsanspruch nicht anerkannt

Frau M. habe Ende Juni 2014 von dem Unternehmen Mars Handyshop ein Mobiltelefon der Marke Sony Xperia Z2 zum Preis von € 470,- gekauft. Bereits nach einem Monat habe die Konsumentin dem Unternehmen das Gerät zur Reparatur infolge eines Displayschadens übergeben und € 260,- für den Austausch des Displays bezahlt habe, da ihr seitens des Unternehmens mitgeteilt worden sei, dass es nicht im Rahmen der Gewährleistung repariert werden könne. Laut Herstellerangaben sei das Handy für Unterwasseraufnahmen geeignet, daher sei es im Dezember 2014 auch für Unterwasseraufnahmen verwendet, dabei aber defekt geworden. Die Konsumentin habe sich wegen der Reparatur bzw. des Austausches des Gerätes im Rahmen der Gewährleistung an das Unternehmen gewandt, sie habe jedoch keine positive Rückmeldung erhalten. Telefonisch sei ihr mitgeteilt worden, dass das Mobiltelefon nicht im Rahmen der Gewährleistung repariert werden könne, da sie für Wasserschäden selbst verantwortlich sei. Aus diesen Gründen wandte sich Frau M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, das Gerät kostenlos zu reparieren Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Frau M. gefunden werden. Das Unternehmen Mars Handyshop war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn auf den Lösungsvorschlag von Frau M. einzugehen.