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Unangenehme Erfahrung mit dem Telefon- und Internetanbieter

Herr DI S. hatte ein Problem mit seiner Festnetztelefonleitung von A1 Telekom Austria. Im Oktober 2020 funktionierte seine Leitung auf einmal nicht mehr und zwei Mal rückte ein Techniker-Trupp an, um den Fehler zu beheben. In beiden Fällen allerdings erfolglos. Mangels Leistungserbringung kündigte Herr DI S. seinen Vertrag doch die A1 Telekom Austria beharrte auf einer Kündigungsfrist. Auch ein bestehendes Guthaben wurde nicht ausbezahlt. Auch mit seinem mobilen Internetvertrag hatte Herr DI S. Probleme in der Kommunikation mit A1, daher kam er zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer ersten Reaktion direkt an den Kunden teilte A1 mit, das Guthaben aus dem Festnetzvertrag zu überweisen. Zum Thema Internetvertrag wurde auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens bei der RTR verwiesen. Nach einer weiteren Beschwerde bei A1 durch Herrn DI S., kündigte der Festnetzbetreiber an, eine weitere Grundgebühr erstatten zu wollen. Abschließend teilte der Konsument freudig mit, dass er das RTR-Verfahren gegen A1 durchgezogen habe und schlussendlich erreichte, dass A1 seinen Fehler eingestehen musste und die Angelegenheit positiv für Herrn DI S. ausgegangen sei. Zu diesem Zweck übermittelte er eine sehr ausführliche Zusammenfassung der Eigenheiten, wie A1 im Kundenverkehr mit zahlenden Kunden umgehe. Insgesamt erschienen ihm die Umgangsmodalitäten mit dem Kunden seitens A1 doch sehr fragwürdig.