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Kinder verursachten Kosten am Handy

Im März 2020 organisierte Herr L. zwei Handys beim Mobilfunkbetreiber Magenta für seine minderjährigen Söhne. Ohne, dass er oder seine Frau etwas bemerkten, meldeten sich die Kinder bei verschiedenen Apps an und verursachten Zusatzkosten in nicht unerheblicher Höhe von rund € 1.200,-. Herr L. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und ersuchte um Vermittlung. Magenta reagierte in sehr detaillierten Stellungnahme dahingehend, dass der Mobilfunkbetreiber für diese "In-App"-Käufe nicht der richtige Ansprechpartner sei. Vielmehr müsse sich Herr L. an den Diensteanbieter - in diesem Fall Google - richten. Gleichzeitig übermittelte Magenta freundlicher Weise eine genaue Anleitung, wie Herr L. diese Umsätze reklamieren könne. Herr L. war jedoch mit dieser Antwort nicht zufrieden. Magenta nahm erneut Stellung und teilte freundlich mit, dass man keine Haftung dafür übernehmen könne, wenn minderjährigen Kindern Vertragshandys ohne die Einrichtung entsprechender Sperren überlassen wurden. Google teilte mit, dass diese Käufe nicht erstattungsfähig seien.