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BOB-Simkarte in einer Alarmanlage surft munter im Netz und verursacht Kosten

Herr P hat seit dem Jahr 2014 eine Alarmanlage installiert und diese mit einer SIM-Karte des Mobilfunkanbieters BOB A1 betrieben. In den Jahren 2014 bis 2020 erhielt Herr P. im Schnitt eine monatliche Rechnung von unter einem Euro verbrauchsabhängiger Gebühren. Seit Ende Februar 2020 waren es dann auf einmal monatlich zwischen 30 und 34 Euro. Herr P. reklamierte bei BOB und hat seinen Vertrag vorsorglich gekündigt. Telefonisch konnte Herr P. die Angelegenheit nicht klären. Herr P. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und begehrte die rund € 130 Euro an Gebühren zurück. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme verwies BOB darauf, man dem Konsumenten Anfang November 2019 per Mail über die Preisanpassung informiert habe. Daraus resultierend entstanden die hohen verbrauchsabhängigen Gebühren. Herr P. teilte mit, dass er erstens keine solche Information erhalten habe und darüber hinaus eine Preisanpassung in dieser Höhe seiner Meinung nach wohl nicht gesetzlich in Ordnung seien dürfte. Bei einem Nachbarn habe man dasselbe versucht, dort sei die Forderung jedoch zurück gezogen worden, warum also nicht auch bei ihm? In einer weiteren Stellungnahme teilte BOB mit, man habe den Konsumenten noch einmal kontaktiert. Herr P. erwiderte, dass auch das nicht stimme. Auch eine weitere Urgenz durch den Konsumentenschutz Verband Österreich brachte keine Klarheit. Herr P. sieht sich stark benachteiligt und erwägt den Einsatz rechtlicher Schritte.