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Unberechtigt Zahlscheingebühren verrechnet

Frau J. habe vor vielen Jahren einen Vertrag mit Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH abgeschlossen, wobei dieses Unternehmen durch Orange Telekommunikation GmbH übernommen worden sei und die Konsumentin, durch die Übernahme von Orange Telekommunication GmbH bei Hutchison Drei Austria GmbH Kundin geworden sei. Nach Meinung der Konsumentin sei es laut dem Obersten Gerichtshof in Österreich seit dem Jahr 2009 verboten für bestimmte Zahlungsinstrumente ein besonderes Entgelt zu verrechnen. Das Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH hätte ihr jedoch bis dato für Zahlung per Zahlschein monatlich einen Betrag in Höhe von € 3,20
verrechnet, weshalb sie sich zusammen mit ihrem Mann, Herrn J., an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte und sie das Unternehmen um die Rückerstattung der Zahlscheingebühren ersuchten. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Hutchison Drei Austria GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn die verrechneten Zahlscheingebühren zurückzuerstatten.