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Keine Unterstützung für ältere TV-Geräte

Herr K. war jahrelang zufriedener Kunde bei "SKY Österreich Fernsehen GmbH". Im Jahr 2019 begannen allerdings Empfangsstörungen aufzutreten, die trotz aller Bemühungen nicht behoben werden konnten. Herr K. verwendet ein für seine Bedürfnisse absolut ausreichendes älteres Röhren-TV-Gerät mit einem Scart-Anschluss. Leider konnte ihm der TV-Anbieter keine alte SKY-Box (Empfangsgerät) mehr anbieten. Herr K. las sich daher seinen Vertrag genau durch und entdeckte 2 Vertragspunkte, wonach ihm unter gewissen Umständen einerseits eine Minderung und andererseits eine Kündigung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zustünde. Herr K. konfrontierte die Firma SKY mit diesem Umstand, der TV-Anbieter teilte ihm allerdings mit, dass er kein außerordentliches Kündigungsrecht besitze. Herr K. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach einigen Ersuchen um Stellungnahme teilte die Firma "SKY Österreich Fernsehen GmbH" mit, dass man nun "aus Kulanz und unpräjudiziell ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" Herrn K. die außerordentliche Kündigung zum 31.12.2019 anbiete und diesen Termin auch bereits vermerkt habe.