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Aufgehobene Roamingsperre verursachte hohe Kosten

Frau. S. hat einen Mobilfunkvertrag bei Magenta Telekom. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist die Roamingsperre aufgehoben worden und sie erhielt eine Rechnung von rund € 2.000,-. Frau S. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung. In Ihrer Stellungnahme teilte Magenta Telekom sehr freundlich mit, dass die hohen Kosten durch die Aufhebung der Datenroamingsperrgrenze durch die Kundin selbst angefallen seien. Die Aufhebung der Sperre sei auch mittels SMS mitgeteilt worden und hätte die Kundin die Sperre jederzeit reaktivieren können. Die Aufhebung der Datenroamingsperrgrenze liege in der Eigenverantwortung des Kunden. Als einmaliges Entgegenkommen bot Magenta Telekom an, 90% der Datenroamingkosten gutzuschreiben und gleichzeitig die Datenroamingsperrgrenze in der Höhe von € 60,- wieder zu aktivieren. Frau S. nahm das Angebot der Magenta Telekom dankend an.