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Gebühren trotz Kündigung

Im Oktober 2018 hatte Frau G. Ihren Vertrag bei der Firma 1&1 Ionos SE gekündigt. Im Mai 2019 erhielt die Konsumentin Post von einem Inkassobüro, diesen Betrag zahlte Frau G. ein. Zuletzt erhielt Frau G. wieder eine Rechnung, diesmal wieder von der 1&1 Ionos SE in der Höhe von rund € 210,-. Mehrfach versuchte Frau G. Aufklärung zu erlangen, jedes Mal erzählten ihr Mitarbeiter etwas anderes. Sie bot an, die letzte angebliche Grundgebühr in der Höhe von € 40,- zu bezahlen, um diese leidvolle Angelegenheit abzuschließen. Frau G. ersuchte den Konsumentenschutz Verband Österreich um Mithilfe. In einer ersten Stellungnahme teilte die 1&1 Ionos SE mit, dass das Antwortschreiben der Konsumentin übermittelt worden sei und dieses auch im Kundenbereich einsichtig sei. Frau G. teilte mit, dass sie keinen Zugriff auf den Kundenbereich habe und forderte 1&1 Ionos SE auf, die Kommunikation offen und transparent über den Konsumentenschutz Verband Österreich abzuwickeln. Die Firma 1&1 Ionos SE teilte in der Folge mit, dass die Kündigung des Vertrages nicht von der in den Stammdaten hinterlegten E-Mail-Adresse versandt wurde und daher die Kündigung nicht gültig sei. Darüber hinaus habe die Konsumentin alle Unterlagen und Information zur Aufklärung zur Verfügung gestellt bekommen. Zusammenfassend sei daher die Übergabe an das Inkassobüro korrekt erfolgt und man sehe daher keinen Anlass, die Forderung zu mindern. Man biete der Kundin gerne ein Telefonat zur Klärung an. Zwischenzeitlich erhielt Frau G. Gutschriften und es erreichte den Konsumentenschutz Verband Österreich eine Stellungnahme des Unternehmens, dass die Angelegenheit persönlich mit Frau G. geklärt werden konnte. Frau G. teilte mit, dass sie sich für die Kulanz der 1&1 Ionos SE und die Unterstützung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich bedanke.