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Hohe Kosten durch Drittanbieter

Frau I. erhielt von dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH eine Rechnung in Höhe von € 481,-, wobei € 442,- unter der Position Partner Dienstleistungen angeführt worden wären. Das Unternehmen hätte Frau I. bezüglich der Überschreitung des Volumens nicht gewarnt. Laut Angaben der Konsumentin habe ihr 4-jähriger Sohn versehentlich offenbar ein Joyplay-Abo in Belgien bestellt, jedoch wäre keine Einwilligung seitens des gesetzlichen Vertreters und keinerlei Warnung seitens des Unternehmens erfolgt, weshalb sie mit der Abbuchung des Rechnungsbetrages nicht einverstanden gewesen sei und sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Frau I. gefunden werden. Hutchison Drei Austria GmbH war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn der Konsumentin den Betrag in Höhe von € 442,- zurückzuerstatten.