• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Auf Kündigung fehlte eigenhändige Unterschrift

Frau und Herr C. hatten einen Mobilfunkvertrag bei der Fa. T-Mobile Austria GmbH (Telering) gekündigt. Der Mobilfunkbetreiber nahm die Kündigung einer Rufnummer vor, nicht allerdings die 2. Die T-Mobile Austria GmbH teilte dem Vertragspartner mit, dass die 2. Rufnummer mit eigenhändiger Unterschrift des Vertragsteilnehmers gekündigt werden kann. Trotz mehrfacher Versuche, die Angelegenheit mit der T-Mobile Austria GmbH zu klären, konnte Herr C. keine Einigung erzielen und bat den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Konsumenten zufriedenstellende Lösung erzielt werden. In mehreren Stellungnahmen teilte die T-Mobile Austria GmbH mit, dass die Kündigung nur mit einer eigenhändigen Unterschrift des Vertragsteilnehmers gültig sei. Dies sei dem Kunden auch mehrfach mitgeteilt worden. Der Konsument soll sich mit dem einschreitenden Inkassobüro zwecks Erledigung in Verbindung setzen.