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Trotz Kündigung - weitere Forderung!

Frau H. war Kundin bei A1 Telekom Austria AG, wobei sie den Vertrag aufgrund der Vertragsänderung seitens des Unternehmens am 16.04.2014 gekündigt habe. Laut Angaben der Konsumentin sei seitens des Unternehmens am 04.07.2014 jedoch für Frau H. nicht nachvollziehbar ein Betrag in Höhe von € 265,- abgebucht worden, weshalb sie sich an A1 Telekom Austria AG wandte und um Aufklärung ersucht habe. Die Konsumentin hätte den Betrag jedoch zurückgebucht, da sie seitens des Unternehmen keine Auskunft erhalten habe, wofür der Betrag abgebucht werde. Die Konsumentin habe sich ihren Angaben durch das Verhalten von A1 Telekom Austria AG getäuscht und in die Irre
geführt gefühlt. Da Frau H. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des
Konsumentenschutzes. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine Lösung gefunden werden. A1 Telekom Austria AG war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten um Stellung zu beziehen, geschweige denn der Konsumentin entgegenzukommen.