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Kulanz macht Sachen wieder gut

Herr R. habe Mitte April 2018 den Vertrag mit dem Unternehmen Sky Österreich GmbH gekündigt und gleich auch eine Kündigungsbestätigung erhalten. Laut Angaben des Konsumenten wurde er wenige Monate später von einer Mitarbeiterin des Unternehmens kontaktiert und mit ihr habe er vereinbart, ein schriftliches Angebot bezüglich allfälliger Vertragsverlängerung per E-Mail zugesandt zu bekommen, was jedoch nicht geschehen ist. Anscheinend wurde das Angebot an die Adresse seiner Eltern per Post geschickt, welche jedoch nicht gewusst habe, dass dieses Angebot widerrufen werden müsse, damit es nicht verbindlich wird. Mittlerweile, hat sich das Unternehmen beim Konsument gemeldet und ihn darüber informiert, dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, weshalb man die Umstellung des Vertrages nicht mehr rückgängig machen könne. Verzweifelt aus der ganzen Situation, wandte sich Herr R. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen bedauert die lange Bearbeitung des Falles und ließ mitteilen, dass aus Kulanz der ursprüngliche Kündigungstermin eingetragen wurde. Des Weiteren werden die für August abgebuchten Gebühren rückerstattet.