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Systemfehler konnte letztlich behoben werden

Frau L. teilt uns mit, dass sie seit 1993 stets ordnungsgemäß die Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GIS Gebühren Info Service GmbH geleistet hat. Anfang Juni 2018 hat die Konsumentin jedoch unerwartet einen Brief mit der Meldebestätigung über eine Rundfunkmeldung erhalten. Obwohl die GIS seit 1993 die Gebühren von ihrem Konto direkt einzieht, hat sie kurz nach Erhalt des Briefes auch den ersten Erlagschein erhalten. Der Konsumentin wurde telefonisch von einer Mitarbeiterin des Unternehmens erklärt, dass sie anscheinend ein Beauftragter des Unternehmens vor paar Tagen besucht habe und es so zu einer neuerlichen Meldung kam, was jedoch laut Angaben von Frau L. nicht stimmen konnte, da sie zu der Zeit sicher nicht daheim war. Die Konsumentin fühlte sich sehr unwohl über diese Geschehnisse und insbesondere da ihr die GIS Gebühren Info Service GmbH darüber keine nachvollziehbare Aufklärung geben konnte, wandte sich Frau L. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen GIS Gebühren Info Service GmbH hat sich schriftlich bei der Konsumentin für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und ließ mitteilen, dass es hier zu einer Verkettung unglücklicher Umstände gekommen ist. Es wurden voll automatisiert die aktuellen Meldedaten der Meldebehörde mit der eigenen Datenbank abgeglichen wobei leider ein Fehler eingetreten ist, welcher nun behoben wurde.