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Hohe Rechnung

Anfang Mai 2017 wurde dem Herrn P. seitens der Firma A1 Telekom Austria AG ein Betrag in Höhe von ca. € 90,- doppelt abgebucht. Der Konsument konnte dies nicht nachvollziehen, zumal er der Meinung war, dass ihm da unzulässige Spesen verrechnet wurden, die er nicht verschuldet hat. Daraufhin setzte er sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung, jedoch ohne Erfolg. Folglich wandte sich Herr P. hilfesuchenden an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma A1 Telekom Austria AG hat das Unternehmen direkt dem Konsumenten geantwortet bzw. erhielt er eine Aufklärung bezüglich seines Anliegens. Das Unternehmen teilte ihm mit, dass der Betrag in Höhe von ca. € 90,- bedauerlicherweise doppelt abgebucht wurde, jedoch gleich nachdem der Fehler erkannt wurde, erfolgte eine entsprechende Rücküberweisung. Da jedoch Herr P. gleichzeitig über seine Hausbank die Rückbuchung veranlasst hat, ist letztlich eben ein Betrag in Höhe von ca. € 90,- offen geblieben. Der Konsument zeigte sich mit der Antwort der Firma A1 Telekom Austria AG nicht einverstanden und meinte, dass die Abrechnung zu hoch sei bzw. nicht stimme. Daraufhin erklärte ihm das Unternehmen noch einmal die ganze Situation sowie dass eben durch die o.g. Überschneidung von Rückbuchung und Rücküberweisung der Betrag zum Fälligkeitsdatum nicht beglichen war, weshalb dem Konsumenten eine kostenpflichtige Zahlungserinnerung versendet wurde. Dazu kamen noch weitere Kosten wie z.B. Verzugszinsen. Da Herr P. sein Kundenkonto weiterhin nicht ausgeglichen hat, wurde sein Anschluss letztlich kostenpflichtig gesperrt, wobei eine Entsperrung wieder kostenpflichtig ist. Der Konsument zeigte sich weiterhin mit den Antworten der Firma A1 Telekom Austria AG nicht einverstanden und sah sich in der Sache keiner Schuld bewusst. Schlussendlich ließ Herr P. mitteilen, dass er Zahlungswillig sei, jedoch möchte er keine zusätzlichen Kosten leisten, sondern nur das, was er verbraucht hat. Bis Redaktionsschluss wurde seitens des Unternehmens keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.