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Wasserdichtes Handy mit Feuchtigkeitsschaden

Ende November 2016 hat sich Frau P. ein wasserdichtes Handy der Marke Sony Xperia XZ gekauft. Laut Angaben der Konsumentin wurde das Telefon Mitte Mai 2017 wegen einem Fehler zur Reparatur gebracht. Bei der Reparatur wurde sowohl das Mainboard als auch das Display getauscht. Kurze Zeit danach ist das wasserdichte Handy ins Wasser gefallen und hat danach nicht mehr funktioniert, Grund weshalb es Frau P. erneut zur Reparatur eingeschickt hat. Mit Verwunderung und unerwartet bekam die Konsumentin die Rückmeldung, dass der Schaden durch ihr Verschulden entstanden sei. Frau P. war aber der Meinung, dass es nicht ihr Verschulden sei, sonder der Reparaturfirma, da das Handy die letzte Reparatur womöglich nicht mehr als wasserdicht verlassen hat. Da die Konsumentin auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen Sony Europe Limited ließ mitteilen, dass bei der zweiten Einsendung des Handys bei der Eingangskontrolle ein aufwendiger Drucktest durchgeführt wurde. Diesen Drucktest hat ihr Gerät bestanden und dementsprechend ist es vor Staub und Wasser geschützt. Das Unternehmen war der Meinung, dass ein Feuchtigkeitsschaden nur durch eine nicht richtig verschlossene Abschlusskappe eintreten konnte.