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Ist das Gerät mit Beschädigungen retour gekommen?

Frau H. hat sich ein Telefon der Marke Samsung S7 gekauft und mittlerweile zum dritten Mal in der Reparatur geschickt. Laut Angaben der Konsumentin kam das Gerät nach der zweiten Reparatur von Mobiletouch Austria GmbH, wo laut Reparaturbericht kein Fehler gefunden wurde, defekt zurück. Frau H. war der Meinung, dass ihr Problem nun ein Garantiefall sei und für sie keine Kosten entstehen sollten. Die Konsumentin ließ mitteilen, dass sie keine selbstverschuldeten Schäden an dem Gerät verursacht hat und ersuchte die Mobiletouch Austria GmbH um Übernahme der Kosten. Da Frau H. das Handy bereits drei Mal in der Reparatur geschickt hat, hat sie sich ein Austausch 1:1 erwartet und hat sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt. Da sie auf keinem grünen Zweig mit der Mobiletouch Austria GmbH kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Pressabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Mobiletouch Austria GmbH ließ mitteilen, dass das Gerät nach zweitem Einsenden nicht repariert retourniert wurde, da kein Fehler im Zuge der Diagnose an dem Gerät festgestellt wurde. Das bedeutet, dass an dem Gerät keine Veränderung such die Technik des Unternehmen stattgefunden hat. Somit erfolgte die Rücksendung. Die Mobiletouch Austria GmbH hat laut eigenen Angaben nach, auch ein Servicebericht versendet, wo es geschrieben steht, dass man innerhalb von 3 Werktagen nach Einlangen des Geräts im Shop bei dem Unternehmen schriftlich oder telefonisch reklamiert werden sollte, ob das Gerät mit Beschädigungen retour gekommen ist. Das Unternehmen teilte dann mit, dass weder Frau H. noch der Shop dahingehend eine Reklamation gemacht hat. Ende Juni 2017 wurde das Gerät nun zum dritten Mal zur Reparatur mit der Fehlerangabe, dass das Gerät nach der Reparatur mit einem Displayschaden retour gekommen ist, versendet. Die Mobiletouch Austria GmbH hat bei der Überprüfung festgestellt, dass das Gerät ein kleines Cut im Gehäuse hat und sich ein Kleberbruch am Gerät befindet. Der Konsumentin wurde folglich ein Kostenvoranschlag zur Reparatur versendet. Frau H. hat dann Stellung zu den Angaben des Unternehmens bezogen und ließ mitteilen, dass das Handy nicht von sie beschädigt wurde. Die Konsumentin war weiters der Meinung, dass sie nicht für Probleme oder Beschädigungen beim Transport verantwortlich sein sollte. Sie war der Meinung, dass sie Anspruch auf Gewährleistung habe. Abschließend ließ die Mobiletouch Austria GmbH mitteilen, dass zwischen der zweiten und dritten Reparatur das Gerät ca. ein Monat in Verwendung war. Das Unternehmen ist davon ausgegangen, dass in diesem Zeitraum das Gerät einwandfrei funktioniert hat und keinerlei Beschädigungen aufgewiesen hat. Frau H. hat bedauert, dass kein für beide Seiten zufriedenstellender Kompromiss gefunden wurde und ersuchte die Mobiletouch Austria GmbH um Retournierung des Handys, damit sie einen anderen Reparaturdienst aufsuchen kann.