• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Zufriedenstellende Leistungen? Leider nicht!

Herr N. war als langjähriger Kunde von T-Mobile Austria GmbH (Telering) mit den Leistungen des Unternehmens nicht mehr zufrieden und wollte sich aufgrund der langsamen Internetverbindung über einen Anbieterwechsel informieren. Aufgrund der entstandenen Unzufriedenheiten (lange Wartezeiten, keine hilfreichen Auskünfte etc.) hat er sich letztendlich entschlossen sowohl den Internet- als auch die vorhandenen Mobilverträge zu kündigen. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung habe er feststellen müssen, dass die Kündigungsfrist drei statt zwei Monate, wie am Telefon seitens eines Mitarbeiters des Unternehmens mitgeteilt wurde, beträgt. Zusätzlich sei der verrechnete Betrag in Höhe von ca. € 90,- der erhaltenen Mai-Rechnung (Grundgebühr, Servicepauschale) nicht nachvollziehbar gewesen. Da dem Konsumenten telefonisch nicht weitergeholfen werden konnte, hat er sich letztendlich entschlossen die Nummer zum nächsten Mobilfunkanbieter mitzunehmen, wobei ihm dafür eine nicht nachvollziehbare Portierungsgebühr verrechnet wurde. Laut Angaben des Konsumenten hat er mehrmals seine Unzufriedenheiten bekannt gegeben, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Herr N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens wurde die Sachlage in den AGBs (Kündigungsfristen, Rufnummernportierung, Servicepauschale) erläutert, und es sei noch ein offener Saldo in Höhe von ca. € 60,- zu bezahlen. Daraufhin meinte der Konsument, dass die Antworten des Unternehmens allgemeine Informationen seien und er trotz Kündigung keine konkrete Stellungnahme bezüglich der Servicepauschale (April 2017 - April 2018, statt wie vom Unternehmen angegeben Juli 2017 - April 2018) erhalten habe. Trotz der Mitteilung seitens des Unternehmens, dass die anteilige Servicepauschale nach der Kündigung wieder gutgeschrieben werde, war der Konsument mit den Leistungen von T-Mobile Austria GmbH (Telering) nicht zufrieden. Letztendlich teilte das Unternehmen mit, dass sowohl die Kündigungsfristen als auch die Kosten für die Portierung in den AGBs geregelt sind, wobei die jährlich verrechnete Servicepauschale bei einer Kündigung aliquot erstattet wird.