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Kein Vertrag, jedoch Forderung erhalten

Herr T. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH im Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von € 250,- erhalten, obwohl er nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit B2B Technologies Chemnitz GmbH abgeschlossen habe. Herr T. habe nie eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Der Konsument habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, seinen Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Hilfesuchend wandte sich Herr T. an den Konsumentenschutz.
Leider konnte trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, noch wurde über das Zustandekommen eines Vertrages aufgeklärt, wobei B2B Technologies Chemnitz GmbH zu keiner Stellungnahme bereit war bzw. dem Konsumentenschutz sowie Herr T. eine Antwort zu übermitteln.