Vertragskündigung wird nicht anerkannt - versteckte Klausel
Im Oktober 2015 hat Herr P. online einen Vertrag mit dem Unternehmen "Interdate S.A." abgeschossen, jedoch ohne eine schriftliche Vertragsurkunde zu erhalten. Laut Angaben des Konsumenten hat er seinen Vertrag gekündigt, wobei dies seitens des Unternehmens nicht akzeptiert wurde, mit der Begründung, dass die Vertragskündigung nicht fristgerecht eingereicht wurde. Entsetzt musste Herr P. erfahren, dass der Vermerk bezüglich der Kündigungsfristen in der Sektion "Preis" vorhanden war. Diese Sektion ist nur vor Vertragsabschluss vorhanden. Sobald man den Vertrag abgeschlossen hat, kann man in diese Sektion nicht mehr hineinschauen. Als Herr P. dies reklamierte hat, wurde ihm erstmals eine Vertragsurkunde gesendet, auf welchem die 12-wöchige Kündigungsfrist zu sehen war. Er hat diesen Vertrag noch nie erhalten bzw. gesehen. Abschließend wurde er beim Vertragsabschluss über diese Frist nicht informiert. Da Herr P. die Ausbuchung der Forderung und die Anerkennung der Vertragskündigung haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag wurde aufgelöst, eine Vertragsverlängerung wird nicht veranlasst und der Konsument kann die Dienste des Unternehmens bis Ende Oktober noch in Anspruch nehmen.