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Kündigung nicht anerkannt?

Gegenüber Herrn T. wurde Ende 2016 seitens eines Inkassobüros im Namen der 1 & 1 Mail & Media GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 80,- geltend gemacht. Da der Konsument seinen GMX-Account vor über einem Jahr auf der Plattform gekündigt hat, konnte er den Erhalt der Inkassoforderung nicht nachvollziehen und war der Meinung, dass die offene Forderung nicht berechtigt ist. Herr T. war daher nicht bereit die Mahnkosten zu zahlen. Damit das Anliegen als abgeschlossen betrachtet werden konnte, hat sich der Konsument bereit erklärt einen Betrag in Höhe von € 37,- zu zahlen und hat sich somit an den Konsumentenschutz Verband Österreich um Hilfe gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Betreibung der Forderung wurde seitens des Inkassobüros eingestellt und die Akte außer Evidenz genommen.