• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Forderung fürs zweite Vertragsjahr!

Gegenüber Frau L. wurde seitens des Unternehmens B2B Web Consulting GmbH für das zweite Vertragsjahr eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie die neu erhaltene Forderung nicht nachvollziehen. Sie habe sich auf der Internetseite des Unternehmens im Jahr 2016 registriert, jedoch war ihr damals nicht bewusst, dass sie einen bindenden Vertragsabschluss zustimmt habe. Da sie nicht in klarer und hervorgehobener Wiese über die Kostenpflichtigkeit informiert wurde und die Forderung fürs zweite Vertragsjahr storniert haben wollte, hat sich Frau L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen B2B Web Consulting GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.