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Freundliche Lösung für Vertragsabschluss gefunden.

Herr P. war Kunde der Sky Österreich GmbH. Am 16.02.2015 erhielt der Konsument ein Schreiben des Unternehmens, wo ihm bekannt gemacht wurde, dass er den mit Sky Österreich GmbH bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen könnte. Dieses Sonderkündigungsrecht ist, bis am 01.01.2016 von den Unternehmen befristet wurden.

Herr P. hat den Vertrag bereits Anfang November 2015 und erneut am 26.11.2015
außerordentlich gekündigt. Sky Österreich GmbH hat aber seine Kündigung nicht akzeptiert und weiterhin Beträge vom Konto abgebucht. Der Konsument fühlte sich getäuscht und in die Irre geführt, weshalb sich Herr P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine für Herr P. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen hat positiv reagiert und rückwirkend den Vertrag zum 31.12.2015 beendet und den Mahnlauf eingestellt.