Weihnachtsgeschenk ist kaputt gegangen
Mitte Dezember 2015 hat Herr D. mit dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons der Marke Alcatel Idol 3 zum Nulltarif abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er bei der ersten Nutzung am 25.12.2015 keinen Netzempfang gehabt. Daraufhin hat der Konsument am 29.12.2015 das Handy dem Unternehmen zur Reparatur übergeben. Laut Angaben des Herrn D. habe er das Mobiltelefon selbst nie geöffnet und deswegen konnte er die Ablehnung der Reparatur nicht nachvollziehen. Das Unternehmen hätte festgestellt, dass ein mechanischer Schaden eingetreten sein solle. Herr D. war jedoch der Meinung, dass dies nicht möglich ist, da er das Gerät sorgfältig behandelt hat. Da der Konsument auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass das Gerät kostenlos getauscht wurde und im Shop zur Abholung liegt.